Neues Heizungsgesetz 2024: Wie fair ist das Gesetz?

Neues Heizungsgesetz 2024
Verfasst von: Michael Claus
Veröffentlicht am:

Neues Heizungsgesetz 2024, eigentlich Gebäudeenergiegesetz (GEG), nach langen Diskussionen nun endlich vom Bundestag beschlossen. Besonders bemerkenswert nach dem Hin und Her vor der Sommerpause: Vor der Verabschiedung fanden keine weiteren Anhörungen statt, Änderungen am Gesetz wurden nicht vorgenommen. Der Gesetzentwurf wurde einfach auf Eis gelegt und später durchgewunken. Jetzt in unserer Zusammenfassung lesen, was drinsteht und was das für Hausbesitzer bedeutet.

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Noch im Sommer hatte die Novelle vom aktuellen Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung, umgangssprachlich als „Heizungsgesetz“ bekannt, die Gemüter ordentlich erhitzt. Nun ging alles ganz schnell: Das neue GEG wurde ohne großes Federlesen am 8. September im Deutschen Bundestag beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden, am liebsten dank Wärmepumpe. Doch so ganz fest steht leider noch immer nichts.

„Schön klimafreundlich soll das Heizen mit dem neuen GEG ab 2024 werden, keine Frage. Doch die Schieflage bei dem, wer am Ende die Kosten für die vielen neuen Heizungen trägt, wird noch für viel böses Blut sorgen.“

Zum einen muss das neue GEG 2024 erst noch den Bundesrat passieren. Der will sich Ende September damit beschäftigen, selbst wenn es eigentlich ein sog. Einspruchsgesetz ist. Das bedeutet, es kann auch ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten. Doch könnten sich auch noch einzelne Parlamentarier dazu entschließen, nach dem holprigen Verfahren doch noch vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz zu klagen. Der Druck im Kessel bleibt hoch.

Förderung: Ärger ist vorprogrammiert

Am allerwichtigsten ist aktuell jedoch: Das zentrale Förderinstrument des GEG, die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) noch immer in der Feinabstimmung der Ressorts. Das Gesetz steht also derzeit ohne verbindliche Gegenfinanzierung für die Bürger da. Wichtige Eckpunkte sind allerdings schon abzusehen.

Viele Punkte klingen gut, ein Boni jagt den nächsten, hier ein paar Prozent, da noch ein paar Prozent mehr, doch zwei ganz große Pferdefüße verschweigt die aktuelle Meldung des BMWK dazu leider geflissentlich. Zumindest, wenn es darum geht, das Kind bei den veröffentlichten fünf Eckpunkten deutlich beim Namen zu nennen. Wir dürfen das:

  1. Halbierung der förderfähigen Kosten für Heizungen: Die Förderung für Eigentümer soll aufgrund der Deckelung der förderfähigen Investitionskosten für den kompletten Heizungstausch von max. 60.000 Euro auf 30.000 Euro sinken. Das dürfte besonders die Eigentümer von Einfamilienhäusern hart treffen, die in Deutschland mehrheitlich auf dem Land zuhause sind und ihre Heizungen sehr häufig noch mit Gas heizen.

  2. Sinkende Kappungsgrenzen bei der Modernisierungsumlage für Mieter: Die Mieter, überwiegend städtische Bewohner, machen sich dank starker Lobbyarbeit der entsprechenden Mietervereine und -verbände dagegen offensichtlich einen ziemlich schlanken Fuß. Die neuen Heizungen dürften eher weniger ihr Problem sein, denn die sog. Kappungsgrenze für Umlagen auf Mieter soll von bisher drei Euro auf 50 Cent pro Quadratmeter gesenkt werden, wie die DPA etwa in der Frankfurter Rundschau meldet.

Neues Heizungsgesetz 2024 : Zwischenfazit nicht klimafreundlich

Wie auch immer es weitergeht, Schaden gibt es schon genug. Die langen Diskussionen um das Heizungsgesetz vor der Sommerpause haben alle maximal verunsichert. Die Folge laut einem Artikel in der Welt: Ein Einbruch bei den Förderanträgen für klimafreundliche Heizungen. Zwar wurden im ersten Halbjahr 2023 nach Angaben des Bundesverbands der Heizungsindustrie (BDH) noch 667.500 Heizungen verkauft, eigentlich ein Rekord.

Fast 60 Prozent davon waren jedoch Gasheizungen, die bekanntlich künftig nicht mehr erlaubt sein sollen. Kaum zu glauben, welchen Boom die Gasheizung auf diese Weise noch einmal erlebt. Nur weniger als ein Drittel entfiel auf Wärmepumpen, die zudem mehrheitlich noch 2022 vor dem GEG-Wirrwarr bestellt wurden. Seinerzeit herrschte noch Planungs- und Finanzierungssicherheit. Das Zwischenergebnis:

„Die Wärmewende macht dank der Politik der Ampel-Koalition erst einmal Pause! Dafür strömt das Gas immer schön weiter.“

Die Häuslebauer schlugen nämlich lieber entweder bei den fossilen Gasheizungen nochmal so richtig zu. Oder sie wussten zum Beispiel schlicht nicht, ob sich der Einbau der neuen teureren Heizung wie einer Wärmepumpe wirklich lohnen würde – und warteten ab. Jetzt bekommen alle, die abgewartet haben, die Quittung dafür und das Förderchaos sowie die gesellschaftliche Spaltung werden vermutlich noch zunehmen.

Eigentümer und Hausbesitzer tragen Last der Wärmewende

Was sich die Macher der Reform, die ja eigentlich auf mehr Klimaschutz und Umweltfreundlichkeit aus sein sollten, von der neuen Fördergestaltung für die Heizungen der Zukunft versprechen, scheint mehr als fraglich zu sein. Zumindest, ob man mit so einem Ansatz die eigenen Ziele erreicht, bleibt offener denn je. Was genau damit gemeint ist? Rechnen wir es an zwei durchschnittlichen Standard Beispielen mal durch.

  • 25 Prozent weniger Förderung: Wer noch im Jahr 2023 für sein Eigenheim in eine moderne Erdwärmepumpe mit neuen Heizkörpern usw. für 50.000 Euro investiert, bekommt vom Staat nach dem alten BEG bei einem max. Zuschuss von 40 Prozent genau 20.000 Euro überwiesen. 30.000 Euro dürfen die Eigentümer selbst für die neue Wärmepumpe zahlen. Das bestehende BEG sieht momentan förderfähige Investitionskosten von bis zu 60.000 Euro bei einer Deckelung des Zuschusses von 24.000 Euro vor.

    Wenn die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch künftig aber bei max. 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus gedeckelt sind, ist es zwar schön, dass man dann als Normalverdiener nach dem neuen BEG sogar einen Anspruch auf einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten haben soll. Dummerweise würde man aber nur noch mit max. 15.000 Euro vom Staat für dieselbe Heizungsanlage unterstützt werden. Die neue Heizung kostet jedoch immer noch 50.000 Euro, sodass die Eigentümer mit 35.000 Euro glatt 5.000 Euro mehr zahlen dürfen. Prozentrechnung „at its best“!

  • 0,50 Euro mehr Miete pro Quadratmeter: Mieter hingegen dürfen der Wärmewende deutlich gelassener entgegensehen. Denn der Vermieter zahlt erstmal die neue Heizung. Schließlich ist es seine Anlage. Nach der Modernisierung kann der Eigentümer die Kosten für die Wärmepumpe zum Teil auf die Mieter umlegen. Gemäß der sog. Modernisierungsumlage nach Paragraf 559 BGB kann er deshalb innerhalb von sechs Jahren die Miete theoretisch um bis zu 8 Prozent, aber nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter erhöhen.

    Die neue Sonder-Kappungsgrenze soll jetzt allerdings nur noch für 0,50 Euro pro Quadratmeter gelten, wie eingangs erwähnt. Das ergäbe zum Beispiel bei einer Miete von 1.000 Euro für eine 70 m2 Wohnung über sechs Jahre gerechnet Mehrkosten für den Mieter von exakt 2.520 Euro. Selbst wenn die Modernisierungsumlage danach weiter auf die Miete aufgeschlagen würde, müsste der Mieter also „nur“ 83 Jahre und 122 Tage dort wohnen bleiben, um auf die Kosten des besagten Eigenheimbesitzers zu kommen, Inflation nicht mitgerechnet.

Fair sieht anders aus

Sieht so ein „fairer gesellschaftlicher Deal“ aus? Nein, wahrscheinlich nicht! Doch wir dürfen die Schieflage der offensichtlich nicht zu Ende gedachten Förderung nicht ganz so schwarz malen. Einige Eckpunkte innerhalb des schrägen Finanzierungsmodells klingen aus Sicht vom Umwelt- und Klimaschutz erstmal auch gut. Beispielsweise sind dabei zu nennen die aufeinander aufbauenden Bausteine der Grundförderung, des Einkommensbonus, des Geschwindigkeitbonus und des bekannten Wärmepumpenbonus.

„Es ist halt nur unglücklich, dass am Ende der Addition aller Boni zumindest beim Eigentümer eines Einfamilienhauses häufig deutlich weniger Geld für neue Heizungen ankommen könnte. Das erschwert die persönliche Wärmeplanung.“

Die Heizungen werden freilich dennoch immer teurer und die Mieter zahlen im Gegensatz nur Peanuts. Würde ein Privatunternehmen derlei Boni Tricks bei der Verkaufspolitik seiner Produkte versuchen, stünden in absehbarer Zeit vermutlich schnell die Verbraucherschützer in der Tür. Sind private Eigentümer und Häuslebesitzer eigentlich auch Verbraucher? Verbraucherzentrale, bitte übernehmen Sie – das neue BEG braucht Ihre Hilfe!

Denn abgesehen von der Frage, ob das neue BEG überhaupt so schnell beschlossen werden kann, wie es die Bundesregierung plant, und der daraus folgenden weiteren Unsicherheit für Hausbesitzer: Der Fördermechanismus selbst steht völlig zurecht in der Kritik. Er verteilt die zu erwartenden Lasten nicht fair. Er spielt vielmehr den politischen Rattenfängern in den ländlich geprägten Flächenländern voll in die Karten. Da dürfen die Verantwortlichen gerne noch ein bisschen mehr Gas geben, um das zu ändern.

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Michael Claus

Autor

Michael Claus ist staatlich geprüfter Techniker und Hausbesitzer. Als faktenorientierter Mensch bevorzugt er schlaue Lösungen. Mit über 20 Jahren praktischer Erfahrung teilt er sein Fachwissen und seine umfangreiche Expertise gerne beim Schreiben von unabhängigen Fachartikeln, Rezensionen und Produktvorstellungen.

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