Die neue BEG Förderung steht und soll wie geplant ab 1. Januar 2024 gelten. Lange hatte sich die Novelle der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum zuvor ebenfalls novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) hingezogen. Jetzt herrscht endlich Planungssicherheit. Förderanträge können ab Ende Februar eingereicht werden, auch rückwirkend für die Projekte, mit deren Realisierung schon im Januar gestartert wurde.
Ob die neue BEG-Förderung 2024 wirklich einen großen Schritt in Richtung grünere Zukunft darstellt, wie es sich das BAFA wünscht, wird sich zeigen. Klar ist aber jetzt schon, dass die angepassten Förderprogramme umweltfreundliche Maßnahmen besonders unterstützen. Der Staat will weg von fossilen Energien wie Öl und Gas. Die neuen Gesetze sollen den CO2-Ausstoß senken, den Klimawandel bekämpfen und nachhaltige Energieeffizienz Entwicklungen vorantreiben.
„Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.“
Zitat aus der eingangs verlinkten BAFA Mitteilung
Auch für Millionen von privaten Hausbesitzern im eigenen Eigenheim bringt die neue Förderrichtlinie gravierende Änderungen mit sich. Dabei steht für viele Verbraucher insbesondere die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Fokus. Sie regelt beispielsweise Zuschüsse und Förderungen im Sinne des neuen GEG 2024 beim Heizungstausch sowie bei der Dämmung und Sanierung von Neubauten oder Bestandsgebäuden.
Welche Maßnahmen werden vom neuen BEG EM gefördert?
Die neue BEG EM 2024 bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für private Hausbesitzer und deren Gebäude. Diverse Maßnahmen betreffen vor allem den Altbau (Bestandsbau), andere Maßnahmen gelten jedoch auch für Projekte im Neubau. Zu den Fördermöglichkeiten gehören zum Beispiel (von A-Z):
- Dämmung: energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Dämmung von Wänden, Dächern und Böden
- Erneuerbare Energien: Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Photovoltaik
- Hausöffnungen: Sanierung und Austausch von Fenstern und Türen, bessere Dämmung von Fenster und Türen
- Heizung: Installation einer effizienteren Heizungsanlage (Stichwort: Heizungstausch und Wärmepumpe)
- Neubau: Errichtung energieeffizienter Neubauten (Effizienzgebäude)
Das sind nur einige, wohl aber die wichtigsten Aspekte, die private Hauseigentümer bei der neuen BEG 2024 interessieren. Neu und besonders wichtig bei der staatlichen Förderung für die Sanierung der Heizung ist, dass diese Maßnahmen wieder durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bearbeitet werden. Bis Ende 2023 waren die Anträge noch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Neue BEG Förderung 2024 und ihre Möglichkeiten
Grundsätzlich gilt bei den neuen Fördersätzen für alle förderwürdigen Vorhaben eine Basis- oder Grundförderung. Zusätzlich sind modulweise weitere Boni möglich. Das beginnt etwa mit dem Effizienz- oder Nachhaltigkeitsbonus und geht weiter mit dem Speedbonus und Einkommensbonus. Prinzipiell können alle Boni miteinander verbunden werden, allerdings nur bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent.
Die förderfähigen Investitionskosten beispielsweise für den rege nachgefragten Heizungstausch liegen bei bis zu 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus (Stichwort: Deckelungsgrenze). Der Höchstbetrag des staatlichen Zuschusses für eine neue umweltfreundliche Heizung beträgt also bei 70 Prozent maximal 21.000 Euro.
Neu im BEG 2024 ist weiterhin, dass sich die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für einen Heizungstausch und die für zusätzliche Effizienzmaßnahmen miteinander kombinieren lassen. Für beides zusammen gilt bei Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ein Förderhöchstbetrag von insgesamt bis zu 90.000 Euro pro Kalenderjahr. Bislang lagen die maximal förderfähigen Ausgaben dafür bei zusammen 60.000 Euro.
6 wichtige Fördersätze des BEG EM 2024 im Überblick
Maßnahme | BAFA | KfW | Finanzamt |
Heizung & Heizungsanlagen (Heizungstechnik):
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-/- |
BEG EM:
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§ 35c EStG:
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Heizung & Heizungsanlagen (Heizungstechnik):
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-/- |
BEG EM:
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§ 35c EStG:
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Gebäudenetz (Heizungstechnik):
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BEG EM:
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BEG EM:
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§ 35c EStG:
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Gebäudenetz (Heizungstechnik):
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BEG EM:
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BEG EM:
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§ 35c EStG:
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Gebäudehülle (Kälte- und Wärmeschutz):
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BEG EM:
|
BEG EM:
|
§ 35c EStG:
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Energieberatung & Sanierungsfahrplan:
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EBW:
BEG EM:
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-/- | -/- |
*Stand 15. Januar 2024
Wer noch mehr Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten der neuen Bundesförderung samt Baubegleitung wünscht, kann sich gerne tiefer in unserem extra Förderungs-Artikel dazu bzw. direkt bei der KfW oder beim BAFA informieren:
- Heizung & Heizungstechnik Einzelmaßnahmen (KfW)
- Gebäudenetz (BAFA)
- Gebäudehülle (BAFA)
- Energieberatung & Sanierungsfahrplan (BAFA)
Endlich Planungssicherheit!
Mit der Ausgestaltung der neuen Förderrichtlinien haben Wohnungs- und Hausbesitzer wieder mehr Planungssicherheit. Jetzt wissen Hauseigentümer endlich Bescheid, wie die künftige staatliche Förderung beim Wechsel auf eine neue klimafreundliche Heizung aussieht. Mag man zu den Änderungen, was wie gefördert wird, stehen, wie man will: Das finden wir auf jeden Fall einen Fortschritt!
Gerade für Fördervorhaben wie einen Heizungstausch, der für Normalsterbliche ein langfristiges Investment bedeutet, ist Planungssicherheit mindestens eine grundsätzliche Anforderung. Ob die strategische Ausrichtung des Mitteleinsatzes der Bundesregierung mit der neuen BEG EM 2024 Förderung aufgeht und sich die Klimaziele im Bereich der Gebäude (besonders der Wohngebäude) damit erreichen lassen, wird die Zukunft zeigen.